Pflegedienste & Pflegeheime
Pflege-Buchhaltung, PBV-konform.
Zugelassene Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI buchen nach der Pflege-Buchführungsverordnung: eigener Kontenrahmen, eigene Gliederung, Kalenderjahr als Geschäftsjahr. Ohne PBV-gerechte Bücher fehlen bei Prüfungen durch Kostenträger und Förderbehörden die Nachweise, und Pflegesätze stehen auf wackliger Grundlage. Genau darauf sind wir eingerichtet.
Buchhaltungsbüro, kein Steuerberater.
Worauf wir eingerichtet sind
Zahlen, die bei Prüfungen bestehen.
Systeme
MediFox und Opta Data, ohne Doppelerfassung.
Ihre Abrechnungsdaten finden sauber den Weg in die Buchhaltung. Keine doppelte Erfassung, keine Reibungsverluste zwischen Pflegesoftware und Finanzbuchhaltung.
Trennung
Gemischte Einrichtungen sauber getrennt gebucht.
Cafeteria, betreutes Wohnen oder Vermietung gehören getrennt von den SGB-XI-Leistungen geführt. Getrennte Kostenstellen sind Pflicht und zugleich Ihr bestes Steuerungsinstrument.
Verhandlungsfest
Zahlen, die gegenüber Kostenträgern bestehen.
Monatliche Auswertungen in PBV-Gliederung halten Sie jederzeit auskunftsfähig. Steht eine Vergütungsverhandlung an, unterstützen wir mit sauber aufbereiteten Zahlen.
Festpreis
Monatlich, vorher vereinbart.
Laufende Pflege-Buchhaltung
- Monatlicher Festpreis
- 100 bis 300 EUR
- PBV-Kontenrahmen
- inklusive
- Facherfahrung in Ihrer Software
- inklusive
Netto, je nach Umfang und Aufwand, vorher vereinbart. Wir arbeiten direkt in Ihrem MediFox- oder Opta-Data-System, die Softwarelizenz liegt bei Ihnen. Kleine ambulante Dienste können von der PBV befreit sein, das klären wir ehrlich in der Ersteinschätzung.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Für wen ist die Pflege-Buchhaltung nach PBV relevant?
Für zugelassene Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI, ambulant wie stationär. Kleine ambulante Dienste können von Teilen der PBV befreit sein, ob das bei Ihnen greift, klären wir ehrlich in der kostenfreien Ersteinschätzung.
Sind Sie ein Steuerberater?
Nein, und das sagen wir bewusst deutlich. Wir sind ein Buchhaltungsbüro und erbringen Tätigkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG, also das Anlegen von Kontenplänen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die Belegorganisation. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratung erbringt eine Steuerkanzlei.
Kostenfreie Ersteinschätzung
In einer Minute angefragt.
Drei Angaben genügen. Sie erfahren spätestens am nächsten Werktag, ob wir Ihren Fall übernehmen und in welcher Preisspanne Sie liegen. Kostenfrei und unverbindlich.