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MÜLLER & HUPPERTZAccounting GbR

Pflegedienste & Pflegeheime

Pflege-Buchhaltung, PBV-konform.

Zugelassene Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI buchen nach der Pflege-Buchführungsverordnung: eigener Kontenrahmen, eigene Gliederung, Kalenderjahr als Geschäftsjahr. Ohne PBV-gerechte Bücher fehlen bei Prüfungen durch Kostenträger und Förderbehörden die Nachweise, und Pflegesätze stehen auf wackliger Grundlage. Genau darauf sind wir eingerichtet.

In einer Minute anfragen Kostenfrei und unverbindlich.
Buchhaltungsbüro, kein Steuerberater.

Worauf wir eingerichtet sind

Zahlen, die bei Prüfungen bestehen.

Systeme

MediFox und Opta Data, ohne Doppelerfassung.

Ihre Abrechnungsdaten finden sauber den Weg in die Buchhaltung. Keine doppelte Erfassung, keine Reibungsverluste zwischen Pflegesoftware und Finanzbuchhaltung.

Trennung

Gemischte Einrichtungen sauber getrennt gebucht.

Cafeteria, betreutes Wohnen oder Vermietung gehören getrennt von den SGB-XI-Leistungen geführt. Getrennte Kostenstellen sind Pflicht und zugleich Ihr bestes Steuerungsinstrument.

Verhandlungsfest

Zahlen, die gegenüber Kostenträgern bestehen.

Monatliche Auswertungen in PBV-Gliederung halten Sie jederzeit auskunftsfähig. Steht eine Vergütungsverhandlung an, unterstützen wir mit sauber aufbereiteten Zahlen.

Festpreis

Monatlich, vorher vereinbart.

Laufende Pflege-Buchhaltung

Monatlicher Festpreis
100 bis 300 EUR
PBV-Kontenrahmen
inklusive
Facherfahrung in Ihrer Software
inklusive

Netto, je nach Umfang und Aufwand, vorher vereinbart. Wir arbeiten direkt in Ihrem MediFox- oder Opta-Data-System, die Softwarelizenz liegt bei Ihnen. Kleine ambulante Dienste können von der PBV befreit sein, das klären wir ehrlich in der Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Für wen ist die Pflege-Buchhaltung nach PBV relevant?

Für zugelassene Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI, ambulant wie stationär. Kleine ambulante Dienste können von Teilen der PBV befreit sein, ob das bei Ihnen greift, klären wir ehrlich in der kostenfreien Ersteinschätzung.

Sind Sie ein Steuerberater?

Nein, und das sagen wir bewusst deutlich. Wir sind ein Buchhaltungsbüro und erbringen Tätigkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG, also das Anlegen von Kontenplänen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die Belegorganisation. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratung erbringt eine Steuerkanzlei.

Kostenfreie Ersteinschätzung

In einer Minute angefragt.

Drei Angaben genügen. Sie erfahren spätestens am nächsten Werktag, ob wir Ihren Fall übernehmen und in welcher Preisspanne Sie liegen. Kostenfrei und unverbindlich.

Worum geht es? (Mehrfachauswahl)

Mit Telefonnummer rufen wir Sie zurück, mit E-Mail-Adresse schreiben wir Ihnen.

  • ✓Kostenfrei und unverbindlich, Antwort spätestens am nächsten Werktag.
  • ✓Niemand außer uns erfährt von Ihrer Anfrage.
  • ✓Bezahlt wird erst nach vereinbartem Festpreis.
Zur Einordnung: Die Müller & Huppertz Accounting GbR ist ein Buchhaltungsbüro. Wir erbringen Tätigkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG, keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erstellen wir nicht. Dafür liefern wir Ihrer Steuerkanzlei übergabefertige Unterlagen oder stellen auf Wunsch den Kontakt zu einer Kanzlei her, mit der wir zusammenarbeiten.
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